Vertreterwahlen 2025

Stimmen Sie sicher und bequem von zu Hause ab!

Gestalten Sie mit Ihrer Stimme aktiv die Zukunft unserer Bank.

Als Mitglied der Volksbank Delbrück-Rietberg können Sie alle 4 Jahre die Personen wählen, die Ihre Interessen in der jährlichen Vertreterversammlung vertreten. Dort beschließen die gewählten Vertreter den Jahresabschluss, die Höhe der Dividende und wichtige Vorhaben wie satzungsgemäße Änderungen und Fusionen.

Um Ihnen eine besonders einfache, sichere und bequeme Stimmabgabe zu ermöglichen, haben wir ein Online-Wahlportal eingerichtet. In einem passwortgeschützten Bereich können Sie im Zeitraum von

Montag, 10. Februar (ab 8.00 Uhr) bis Freitag, 21. Februar 2025 (bis 23.59 Uhr)

Ihre Stimme abgeben. Möglich ist dies mit allen Geräten, die über einen Internetzugang verfügen.

Die erforderlichen Wahlunterlagen mit Ihren Zugangsdaten werden Ihnen kurz vor der Wahl schriftlich per Post bzw. durch Einstellung in das elektronische Postfach zugestellt.

Falls Sie Unterstützung benötigen oder keinen Internetzugang haben, können Sie auch während den Servicezeiten in Ihren Geschäftsstellen mit Hilfe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass Sie die Wahlunterlagen mit Ihren Zugangsdaten mitbringen!

Wahllisten

Die Wahllisten liegen seit dem 20. Januar 2025 in unseren Geschäftsstellen zur Einsicht aus.

Es gibt 4 Wahlbezirke:

Bezirk 1: Delbrück
Bezirk 2: Rietberg / Langenberg
Bezirk 3: Hövelhof / Verl-Kaunitz
Bezirk 4: Schloß Holte-Stukenbrock / Augustdorf

Das bedeutet, dass Sie die Vertreter und Vertreterinnen aus Ihrem Wahlbezirk wählen können. Der Wahlbezirk richtet sich nach der Geschäftsstelle, in der Sie beraten werden und somit zu geschlüsselt sind.

So viele Stimmen können Sie vergeben (müssen es aber nicht):

Bezirk 1: 37 Stimmen
Bezirk 2: 47 Stimmen
Bezirk 3: 25 Stimmen
Bezirk 4: 19 Stimmen

Wahlordnung

In einer Wahlordnung werden Regelungen zur Durchführung einer Wahl festgehalten. Sie enthält alle Vorschriften zum Abhalten unserer Vertreterwahl (z.B. einzuhaltende Fristen, Vorgaben zur Bildung des Wahlvorstands, Aufgaben des Wahlvorstands, ...)

Wahlanleitung

Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Ablauf der Wahl. Diese Anleitung wurde mit Hilfe einer Testwahl erstellt, daher kann es zu kleinen Abweichungen kommen. Sie können maximal die "Anzahl zu vergebender Stimmen" wählen, können aber auch weniger Stimmen vergeben.

FAQ zur Online-Stimmabgabe

Voraussetzungen für die Online-Wahl

Benötige ich besondere Internetkenntnisse, um meine Stimme mit POLYAS abzugeben?

Durch die hohe Nutzerfreundlichkeit des POLYAS-Wahlsystems können auch ungeübte Personen ohne große Internetkenntnisse ihre Stimme einfach und bequem mit POLYAS abgeben, egal wo sie sich befinden. Alles, was Ihre Wähler benötigen, ist ein Internetzugang. Die Stimmabgabe mit POLYAS erfolgt in fünf einfachen Schritten. Das POLYAS-Wahlsystem führt Ihre Wähler vom Login zum Abschluss der Stimmabgabe.

Ist eine besondere Software notwendig, um das Online-Wahlsystem von POLYAS zu nutzen?

Sie benötigen keine besondere Software für die Online-Stimmabgabe. Ein Internetzugang per Browser ist ausreichend, um Ihre Stimme online mit POLYAS abzugeben.

Benötige ich einen bestimmten Browser, um meine Stimme online abzugeben?

Generell gilt, dass die Online-Stimmabgabe mit POLYAS mit allen gängigen Internetbrowsern funktioniert, die in den aktuellen Versionen installiert sind. So können wir die reibungslose Nutzung des POLYAS-Online-Wahlsystems zur Stimmabgabe mit folgenden Browsern gewährleisten: 

Desktop

  • Microsoft Edge (Neueste stabile Version wird unterstützt)
  • Mozilla Firefox (alle Plattformen, neueste stabile Version wird unterstützt)
  • Google Chrome (Windows und macOs, neueste stabile Version wird unterstützt)
  • Safari (macOS, neueste stabile Version auf der neuesten Betriebssystemversion wird unterstützt)

Mobil

  • Mobile Safari (iOS, neueste stabile Version wird unterstützt)
  • Chrome (Android und iOS, neueste stabile Version wird unterstützt)

TIPP: Aktualisieren Sie ihren Browser regelmäßig, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.

Weshalb muss ich Cookies zulassen, um das POLYAS-Wahlsystem zu nutzen?

Nach Ihrer Anmeldung am Wahlsystem möchte der POLYAS-Server ein Cookie auf Ihrem Rechner anlegen. Dieser „Session Cookie“ enthält keine personenbezogenen Daten und wird auch nicht von uns ausgewertet, sondern dient allein Ihrer Stimmabgabe. So können wir sicherstellen, dass die Stimmabgabe und die Bestätigung von dieser von der gleichen Person durchgeführt werden. Sobald Sie Ihren Browser nach der Stimmabgabe schließen, wird der Cookie automatisch gelöscht. Wir möchten Sie daher bitten, Cookies zu erlauben, da Sie so von einer höheren Sicherheit während der Stimmabgabe profitieren. Die Alternative wäre eine Session-ID, die jedoch von Dritten ausgelesen werden könnte. Um dies zu verhindern, nutzen wir den Session Cookie, um Ihr Wahlgeheimnis umfassend zu schützen.

Kann ich meine Stimme auch über das Smartphone online abgeben?

Ja, ebenso einfach, wie über Ihren Laptop funktioniert die Stimmabgabe auch über Ihr Smartphone. Dort werden folgende Browser von unserem Online-Wahlsystem unterstützt: 

  • Mobile Safari (iOS, neueste stabile Version wird unterstützt)
  • Chrome (Android und iOS, neueste stabile Version wird unterstützt)

Bitte achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Smartphone mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum POLYAS-Wahlsystem zu gewährleisten.

Welche Betriebssysteme werden von POLYAS unterstützt?

Sie müssen für die Online-Stimmabgabe mit POLYAS keine Software herunterladen. Unterstützt werden alle gängigen Betriebssysteme für PC, Laptop, Smartphone und Tablet. Bitte achten Sie jedoch darauf, stets die Aktualisierungen und Sicherheitsupdates Ihres Herstellers zeitnah zu installieren, um die Sicherheit Ihres Gerätes zu wahren. Aktualisieren Sie ihren Browser regelmäßig, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.

Die Online-Stimmabgabe

Wie funktioniert die Online-Stimmabgabe?

Sie erhalten alle notwendigen Zugangsdaten (ID und Passwort) sowie den Link zum Online-Wahlsystem auf dem vom Wahlveranstalter festgelegten Versandweg. Mithilfe dieser Daten können sich Sie sich einloggen und die Stimmabgabe starten. Im zweiten Schritt der Stimmabgabe werden die Zugangsdaten anonymisiert. Nun wird Ihnen der Stimmzettel angezeigt. Per Mausklick können Sie Ihre Stimme abgeben. Nach einem Klick auf „Weiter“ wird Ihnen der Stimmzettel noch einmal zur Bestätigung angezeigt. Klicken Sie nun auf "Stimme verbindlich abgeben" wird der Stimmzettel in der Wahlurne gespeichert und kann nicht mehr geändert werden.

Ist die Stimmabgabe mit POLYAS sicher?

Die Wahlsoftware POLYAS CORE 2.5.4 erfüllt die Anforderungen des internationalen Schutzprofils nach Common Criteria. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Im POLYAS CORE 3.0 werden kryptografische und mathematische Methoden angewendet, anhand derer die Einhaltung der Wahlgrundsätze nachgewiesen wird.

Wie wird das Wahlgeheimnis der Wähler bei einer Online-Wahl mit POLYAS geschützt?

Bei Ihrer Anmeldung am Online-Wahlsystem wird ein anonymes Token generiert, das keinerlei Rückschluss auf Ihre Identität zulässt. Die Stimmabgabe erfolgt anhand dieses Tokens, die Zugangsdaten werden nicht weiter übertragen. Zudem befinden sich die Subsysteme Wählerverzeichnis und Wahlurne auf unterschiedlichen Servern. So stellen wir sicher, dass die Wahlgrundsätze bei einer Wahl mit POLYAS gewahrt bleiben und das Wahlgeheimnis des Wählers geschützt ist.

Wie stellt POLYAS sicher, dass jeder Wähler seine Stimme nur einmal abgeben kann?

Sie melden sich mit der Kombination aus ID und Kennwort im POLYAS Online Wahlsystem an. Sie können sich beliebig oft mit dem Kennwort am Online-Wahlsystem anmelden, aber nur einmal Ihre Stimme verbindlich abgeben. Denn die Stimmabgabe setzt voraus, dass Sie über ein Token verfügen. Wird die Stimme abgegeben, wird das Token gelöscht, wodurch eine erneute Anmeldung zur Stimmabgabe nicht mehr möglich ist.

Ich habe meine Zugangsdaten nicht erhalten, was nun?

Die Zugangsdaten erhalten Sie vor Wahlbeginn in Ihr elektronisches Postfach oder per Brief. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:

Was kann ich tun, wenn mir im Browser die Fehlermeldung "Dieser Verbindung wird nicht vertraut" angezeigt wird?

In diesem Fall verwenden Sie wahrscheinlich eine zu alte Version Ihres Internetbrowsers. Sie sollten zunächst überprüfen, ob Updates für diesen verfügbar sind und die aktuelle Version herunterladen. Sollten Sie weiterhin Probleme bei der Verbindung zum Wahlsystem haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Wahlveranstalter.

Was ist zu tun, wenn im Browser die Meldung "Erneute Formular Übermittlung bestätigen" erscheint?

Wahrscheinlich haben Sie während der Stimmabgabe auf den Zurück-Button Ihres Browsers geklickt. Melden Sie sich in diesem Fall neu am Wahlsystem an, so wie dies in Ihrer Wahleinladung beschrieben wurde, und beginnen Sie die Stimmabgabe von Neuem. Sollten weiterhin Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kontaktieren Sie bitte Ihren Wahlveranstalter. 

Was geschieht, wenn ich mehr Stimmen vergeben habe, als mir maximal zusteht?

Wenn Sie mehr Stimmen vergeben haben, als Ihnen nach den Wahlregeln Ihrer Wahl zur Verfügung stehen, werden Sie vom System darauf hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe noch einmal zu korrigieren oder die Stimmabgabe zu bestätigen. Bestätigen Sie Ihre Stimmabgabe, wird Ihre Stimme als ungültig gezählt.

Was geschieht, wenn ich keine Stimmen vergeben habe?

Wenn Sie keine Stimmen vergeben haben, werden Sie vom System darauf hingewiesen, dass Sie die Wahregeln verletzen, da mindestens 1 Stimme vergeben werden muss. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe noch einmal zu korrigieren oder die Stimmabgabe zu bestätigen. Bestätigen Sie Ihre Stimmabgabe, wird Ihr Stimmzettel als ungültig gezählt.

Wann werde ich automatisch aus dem Wahlsystem ausgeloggt?

Wenn Sie sich im Wahlsystem eingeloggt haben und für 15 Minuten inaktiv sind, werden Sie vom Wahlsystem automatisch ausgeloggt, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Stimmabgabe zu gewährleisten. Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie das Zeitlimit überschreiten. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden und erneut Ihre Auswahl treffen.

Was geschieht, wenn ich auf den Button "Stimmabgabe abbrechen" klicke?

Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie Ihre Stimmabgabe abbrechen. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden und erneut Ihre Auswahl treffen.