Sichern Sie sich Ihre persönliche Finanzreserve und damit mehr finanziellen Spielraum.
Die Bank ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der bei Vertragsabschluss ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes für den Vormonat. Dieser wird auf der Homepage der Deutschen Bundesbank unter dem Kürzel SU0316 (Geldmarktsätze) veröffentlicht. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank jeweils zum Monats-Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsänderung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen. Der absolute Abstand zwischen Referenzzinssatz und Vertragszinssatz bleibt somit grundsätzlich erhalten (Zinsgleitklausel).
Ihr Sollzins für den Dispositionskredit setzt sich zusammen aus dem genannten Referenzzins zuzüglich einem Aufschlag in Höhe von 10,75 %.
Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt: 3,43 % (Stand: 01.10.2024)
Berechnungsbeispiel (für neue Konten): Referenzzins per 01.10.2024 = 3,43 % -> Ihr Sollzins für Oktober 2024 = 14,18 % (3,43 % + 10,75 %)
Repräsentatives Beispiel: Zinssatz für Dispokredit: 14,18 % p. a. variabel; effektiver Jahreszins: 15,95 %; Dispositionskreditbetrag: 1000 Euro; Bonität vorausgesetzt